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Recht & Praxis

Fahrradträger: Kennzeichen und Beleuchtung – was gilt?

Verdeckt der Heckträger Kennzeichen oder Rückleuchten, brauchst du ein drittes Kennzeichen und eigene Leuchten. Was FZV und StVZO dazu sagen – mit Gesetzestext.

Von Redaktion Dach & Heck · Aktualisiert am · 2 Min. Lesezeit

Fahrradträger auf der Anhängerkupplung mit zusätzlichem Kennzeichen unter dem Originalkennzeichen des Autos
Foto: Mattes / Wikimedia Commons, Gemeinfrei, zugeschnitten und verkleinert

Ein Fahrradträger am Heck verdeckt fast immer etwas: das Kennzeichen, die Rückleuchten oder beides. Für beide Fälle gibt es klare Regeln. Hier steht, was gilt – mit Verweis auf den Gesetzestext, damit du selbst nachlesen kannst.

Das Kennzeichen: Wiederholen, ohne Stempel

Die Regel steht in § 12 Absatz 10 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Sinngemäß: Wird das hintere Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder durch Ladung teilweise oder vollständig verdeckt, muss das Kennzeichen am Fahrzeug oder am Ladungsträger wiederholt werden. Eine Abstempelung ist nicht erforderlich.

Für dich heißt das:

  • Ein Fahrradträger gilt als Ladungsträger. Verdeckt er oder eines der Räder das Kennzeichen auch nur teilweise, brauchst du ein zusätzliches Kennzeichen am Träger.
  • Es ist ein ganz normales Kennzeichenschild mit deinem Kennzeichen, nur ohne Plakette.
  • Kupplungsträger haben dafür in der Regel eine Halterung an der Leuchtenleiste.

Die Beleuchtung: Eigene Leuchten am Träger

Die Regel für die Beleuchtung steht in § 49a Absatz 9a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Ragen der Träger oder die Ladung auch nur teilweise in den vorgeschriebenen Sichtbereich der Rückleuchten des Autos, müssen am Träger zusätzlich angebracht sein – in Anzahl und Art wie am Auto vorgeschrieben:

  • Schlussleuchten
  • Bremsleuchten
  • Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker)
  • Rückstrahler
  • Rückfahrscheinwerfer und Nebelschlussleuchte, sofern am Auto vorgeschrieben

Die Nebelschlussleuchte des Autos muss sich dabei automatisch abschalten, wenn der Stecker des Trägers eingesteckt ist. Auch das steht in § 49a Absatz 9a.

Was das in der Praxis bedeutet

Bei einem Kupplungsträger ist das gelöst: Er hat eine eigene Leuchtenleiste und wird über den Stecker der Anhängerkupplung angeschlossen. Prüfe vor der Abfahrt, ob alle Leuchten funktionieren – am besten zu zweit.

Bei Heckklappenträgern ist es schwieriger. Verdecken die Räder die Rückleuchten, brauchst du eine separate Leuchtenleiste. Wie sie angeschlossen wird, steht in der Anleitung des Trägers.

Im Ausland

Andere Länder können strengere oder andere Regeln haben. Der österreichische ÖAMTC empfiehlt bei Fahrten ins Ausland, das hintere Kennzeichen am Fahrradheckträger anzubringen, weil es sonst zu Beanstandungen kommen kann. Vor einer Reise lohnt sich ein Blick auf die Seiten der Automobilclubs.

Quellen

  1. § 12 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) – Anbringung der Kennzeichen – Bundesamt für Justiz
  2. § 49a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) – Lichttechnische Einrichtungen – Bundesamt für Justiz
  3. Fahrradheckträgertest 2025 – ÖAMTC

Unser Vergleich zum Thema

Zum Vergleich: Kupplungsträger für E-Bikes: 11 Modelle mit ADAC-Note

Häufige Fragen

Brauche ich mit Fahrradträger ein drittes Kennzeichen?

Ja, wenn der Träger oder die Räder das hintere Kennzeichen auch nur teilweise verdecken. Dann muss es laut § 12 Absatz 10 FZV am Fahrzeug oder am Träger wiederholt werden.

Muss das Wiederholungskennzeichen abgestempelt sein?

Nein. § 12 Absatz 10 FZV sagt ausdrücklich, dass eine Abstempelung nicht erforderlich ist.

Braucht ein Fahrradträger eigene Rückleuchten?

Ja, sobald Träger oder Ladung auch nur teilweise in den vorgeschriebenen Sichtbereich der Rückleuchten des Autos ragen. Dann sind Schlussleuchten, Bremsleuchten, Blinker und Rückstrahler am Träger Pflicht (§ 49a Absatz 9a StVZO). Kupplungsträger haben dafür eine Leuchtenleiste mit Stecker.

Gilt das auch im Ausland?

Andere Länder können eigene Regeln haben. Der ÖAMTC empfiehlt für Fahrten ins Ausland, das hintere Kennzeichen am Träger anzubringen, weil es sonst Beanstandungen geben kann.

Bildnachweise

Alle übrigen Abbildungen sind eigene schematische Grafiken.