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Dach & Heck

Recht & Praxis

Anhängerkupplung für Fahrradträger: Ist sie freigegeben?

Nicht jede Anhängerkupplung ist für Fahrradträger geprüft, vor allem nachgerüstete. Woran du das erkennst und was der D-Wert bedeutet.

Von Redaktion Dach & Heck · Aktualisiert am · 2 Min. Lesezeit

Hochgeklappter Fahrradträger auf der Anhängerkupplung eines Pick-ups, Kabel zur Steckdose
Foto: Tony Webster / Wikimedia Commons, CC BY 2.0 , zugeschnitten und verkleinert

Eine Anhängerkupplung ist dafür gebaut, Anhänger zu ziehen. Ein Fahrradträger belastet sie aber anders: Er sitzt starr auf der Kugel, das Gewicht liegt einige Zentimeter dahinter. Deshalb ist nicht jede Kupplung automatisch für Fahrradträger freigegeben, warnt der ADAC.

Warum die Zulassung allein nicht reicht

Für die Genehmigung einer Anhängerkupplung genügt die UN-Regelung Nr. 55. Sie legt fest, welche Anforderungen Kupplungen erfüllen müssen, um international zusammenzupassen – aber nur für das Ziehen von Anhängern. Ob eine Kupplung auch einen Fahrradträger mit schweren E-Bikes aushält, regelt sie nicht.

Beim Fahrradträger wirken andere Kräfte: Beim Beschleunigen will die Last die Kupplung nach hinten wegknicken, beim Bremsen drückt sie nach vorn.

Kupplung ab Werk: In die Anleitung schauen

Bei einer Anhängerkupplung, die der Autohersteller verbaut hat, steht laut ADAC meist in der Betriebsanleitung, ob sie für Fahrradträger geeignet ist. Dort findest du oft auch eine eigene Stützlast für Heckträger – sie kann vom allgemeinen Wert abweichen.

Nachgerüstete Kupplung: Schriftlich bestätigen lassen

Bei nachgerüsteten Kupplungen ist für Laien laut ADAC meist nicht erkennbar, ob sie für Fahrradträger geprüft wurden. Eine gesetzliche Pflicht zu dieser Prüfung gibt es bisher nicht.

Der D-Wert muss passen

Der D-Wert beschreibt, welche Kräfte die Kupplung aushält. Er steht in Kilonewton (kN) auf dem Typschild der Anhängerkupplung. Die Hersteller von Fahrradträgern nennen in ihrer Anleitung, welchen D-Wert die Kupplung mindestens haben muss. Vergleiche beide Werte vor dem Kauf.

Lohnt sich das Nachrüsten?

Für alle, die regelmäßig Fahrräder transportieren, ja: Im ADAC-Systemvergleich war der Träger auf der Anhängerkupplung in allen Kategorien vorn – bei Handhabung, Crashsicherheit und Verbrauch. Laut ADAC lohnt sich deshalb bei häufiger Nutzung sogar das Nachrüsten einer Kupplung. Die Unterschiede der Systeme erklären wir in Kupplung, Dach oder Heckklappe?.

Vor dem Nachrüsten solltest du prüfen:

  • Stützlast deines Autos – sie entscheidet, wie schwer Träger und Räder sein dürfen. Werte beliebter Modelle stehen in unserer Stützlast-Tabelle.
  • Freigabe für Fahrradträger – schriftlich von der Werkstatt.
  • Steckdose – 7- oder 13-polig, passend zum Träger.

Quellen

  1. Vorsicht bei der Anhängerkupplung! Nicht jeder Fahrradträger passt – ADAC
  2. Stützlast: Was mit Anhänger und Fahrradträger zu beachten ist – ADAC
  3. Fahrradträger im Vergleich: Dach, Anhängerkupplung oder Heck? – ADAC

Unser Vergleich zum Thema

Zum Vergleich: Kupplungsträger für E-Bikes: 11 Modelle mit ADAC-Note

Häufige Fragen

Ist jede Anhängerkupplung für einen Fahrradträger geeignet?

Nein. Für die Zulassung einer Anhängerkupplung reicht die UN-Regelung 55, die nur das Ziehen von Anhängern regelt. Ob die Kupplung auch für Fahrradträger geeignet ist, steht meist in der Betriebsanleitung des Autos oder der nachgerüsteten Kupplung.

Woran erkenne ich, ob meine nachgerüstete Kupplung freigegeben ist?

Für Laien ist das laut ADAC meist nicht erkennbar, und eine gesetzliche Prüfpflicht gibt es bisher nicht. Der ADAC rät, sich die Freigabe für Fahrradträger von der Werkstatt schriftlich bestätigen zu lassen.

Wo finde ich den D-Wert?

Auf dem Typschild der Anhängerkupplung, angegeben in Kilonewton (kN). Welchen D-Wert die Kupplung mindestens haben muss, steht in der Anleitung des Fahrradträgers.

Bildnachweise

Alle übrigen Abbildungen sind eigene schematische Grafiken.